Schreibweisen

Trotz aller Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Personendaten sind Fehler vor allem bei der Schreibweise der Namen, aber auch bei Ermittlung der Geburtsorte keineswegs auszuschließen. Die Geburtsorte werden in der jeweiligen Landesprache wiedergegeben. Sofern sich die geographische Lage eines Geburtsortes eindeutig ermitteln lässt, folgt die Angabe des Herkunftslandes, wobei die Grenzverläufe aus der Vorkriegszeit (Stichtag 31. Dezember 1937) zugrundegelegt werden.

In vielen Fällen sagt allein der Geburtsort und seine Zuordnung zu einem Staat wenig über die ethnische Zugehörigkeit einer verzeichneten Person aus. Dies gilt insbesondere für osteuropäische Regionen (z.B. Galizien), in denen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Grenzverläufe teils mehrfach geändert wurden. Die Geburtsorte der in die Mittelbau-Lager verschleppten ungarischen Juden gehörten beispielsweise nach 1920 überwiegend zu Rumänien oder der Tschechoslowakei. In diesen Fällen wird im Gedenkbuch die ungarische Ortsbezeichnung aufgeführt, die mehrheitlich in den Quellen vorgefunden wurde.

Bei Geburtsorten, die seinerzeit zum Deutschen Reich gehörten, wird auf die Nennung des Landes verzichtet.